E-Government Gesetz

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung

Elektronische Zugangseröffnung und Aktenführung in der Verwaltung - Seit 1. Januar 2015 müssen laut dem 2013 verabschiedeten E-Government-Gesetz alle Bundesbehörden den (neuen) Personalausweis (nPA) als elektronischen Identitätsnachweis erlauben. Zum 1. Januar 2020 gilt dann für Bundesbehörden auch die Pflicht zur elektronischen Aktenführung. Ab sofort gilt bereits die Regelung zum Ersetzenden Scannen. Die bereits genutzten elektronischen Verwaltungsverfahren EGVP, Elektronische Gesundheitskarte und Heilberufsausweis bleiben bestehen. procilon bietet schon länger Produktlösungen, die nun mit dem neuen E-Government-Gesetz konform sind.

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